Kombinierte Spitalzusatzversicherung
Volle Kostenübernahme für die durch die Obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht gedeckten Aufenthalts- und Behandlungskosten in anerkannten Heilanstalten:
- Allgemeine Abteilung (P3), Halbprivate Abteilung (P2) oder Private Abteilung (P1)
Leistet zusätzlich Beiträge an gesetzlich nicht anerkannten Kosten in Ergänzung zur Obligatorischen Krankenpflegeversicherung:
- Badekuren stationär
- Erholungskuren Rettungs- und Transportkosten
- Ausland Notfall
- Ambulante Operationen
- Übernachtungskosten einer Begleitperson bei Spitalaufenthalt eines Kindes
Dokumente
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Versicherungsbedingungen
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