Obligatorische Krankengeld­versicherung OKG

Obligatorische Krankengeldversicherung OKG

 

Jeder über 15jährige Arbeitnehmer, der bei einem Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Liechtenstein tätig ist, muss durch seinen Arbeitgeber obligatorisch gegen Lohnausfall versichert werden. Wir bieten auch diesen Versicherungsschutz:

  • Versicherungsdeckung 80% des bis anhin bezogenen AHV-pflichtigen Lohnes
  • Wartefrist 2 Tage bzw. bei längerer Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entsprechend länger
  • Höchst versicherbarer Lohn Fr. 148'200.00
  • Arbeitstätigkeit mindestens 8 Stunden pro Woche

Versicherungsbedingungen

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